Unterposition 071090Mischungen von Gemüsen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 071090 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0710 („Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 14,4%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0% | |
| U088Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) | ||
| Albanien | 0% | |
| APS - Allgemeine Regelung | 10,9% | |
| Bosnien und Herzegowina | 0% | |
| Chile | 0% | |
| Ecuador | 0% | |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) | 0% | |
| Island | 0% | |
| Kanada | 0% | |
| Kolumbien | 0% | |
| Kosovo | 0% | |
| Libanon | 0% | |
| Mexiko | 0% | |
| Montenegro | 0% | |
| Neuseeland | 0% | |
| Nordmazedonien | 0% | |
| Peru | 0% | |
| Serbien | 0% | |
| Singapur | 0% | |
| Südafrika | 0% | |
| Türkei | 0% | |
| Ukraine | 0% | |
| Vietnam | 0% | |
| Zentralamerika | 0% | |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 071090 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 071090
071090 bezeichnet „Mischungen von Gemüsen“, eine Einreihung innerhalb der Position 0710 („Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 24 Maßnahmen für Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Albanien, APS - Allgemeine Regelung, Bosnien und Herzegowina u. a. hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99, Decision 0037/17, Decision 0332/09 u. a.
Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Albanien, APS - Allgemeine Regelung, Bosnien und Herzegowina u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 071090 Nachweise wie Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) erforderlich sein.
Für 071090 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
071090 ist einer von 5 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 0710 („Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 071090 erfasst speziell „Mischungen von Gemüsen“.
Die Einreihung 071090 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.