Unterposition 071151Pilze der Gattung Agaricus

Gültig seit 01.01.2002

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

9,6% + 191,00 EUR pro Dezitonne (100 kg), Eingangspreissystem

Ergänzende Maßeinheit

Kilogramm

Präferenzzölle

Land / AbkommenZollsatz
Albanien0% + 191,00 EUR pro Dezitonne (100 kg), Eingangspreissystem
Y086Antrag auf Präferenzbehandlung für Albanien
APS - Allgemeine Regelung6,1% + 191,00 EUR pro Dezitonne (100 kg), Eingangspreissystem
Bosnien und Herzegowina0% + 191,00 EUR pro Dezitonne (100 kg), Eingangspreissystem
Y087Antrag auf Präferenzbehandlung für Bosnien und Herzegowina
Chile4,5% + 143,25 EUR pro Dezitonne (100 kg), Eingangspreissystem
Ecuador191,00 EUR pro Dezitonne (100 kg), Eingangspreissystem
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung)0% + 191,00 EUR pro Dezitonne (100 kg), Eingangspreissystem
Island0%
Israel0%
Y864Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat.
Kolumbien0% + 191,00 EUR pro Dezitonne (100 kg), Eingangspreissystem
Kosovo0% + 191,00 EUR pro Dezitonne (100 kg), Eingangspreissystem
Y090Antrag auf Präferenzbehandlung für Zollgebiet Kosovo
Länder des westlichen Balkans (AL, BA, ME, MK, XK, XS)0%
Y085Waren, die im Rahmen "autonomer Handelsmaßnahmen" eingeführt werden
Libanon0%
Mexiko0%
Montenegro0% + 191,00 EUR pro Dezitonne (100 kg), Eingangspreissystem
Y088Antrag auf Präferenzbehandlung für Montenegro
Nordmazedonien0% + 191,00 EUR pro Dezitonne (100 kg), Eingangspreissystem
Y089Antrag auf Präferenzbehandlung für Nordmazedonien
Norwegen0%
Peru0% + 191,00 EUR pro Dezitonne (100 kg), Eingangspreissystem
Serbien0% + 191,00 EUR pro Dezitonne (100 kg), Eingangspreissystem
Y091Antrag auf Präferenzbehandlung für Serbien
Singapur0%
Südafrika0%
Türkei0% + 191,00 EUR pro Dezitonne (100 kg), Eingangspreissystem
Ukraine0%
Zentralamerika191,00 EUR pro Dezitonne (100 kg), Eingangspreissystem
Ecuador0%
Kolumbien0%
Peru0%
Vietnam0%
Zentralamerika0%

Einfuhrkontrollen

  • Entry into free circulation (restriction - feed and food)

    Herkunft: Länder, für die nach dem Unfall von Tschernobyl Einfuhrbeschränkungen gelten

    Die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr setzt die Vorlage eines ordnungsgemäß ausgefüllten Gemeinsamen Gesundheitseingangsdokuments (GGED) gemäß Artikel 57 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2017/625 voraus, in dem bestätigt wird, dass die Sendung den geltenden Vorschriften nach Artikel 1 Absatz 2 der genannten Verordnung entspricht.

    In Artikel 1 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1158 der Kommission heißt es: Diese Verordnung gilt nicht für die folgenden Kategorien von Sendungen von Erzeugnissen, es sei denn, ihr Bruttogewicht übersteigt 10|kg frisches Erzeugnis oder 2|kg Trockenerzeugnis: a) Sendungen, die als Warenmuster, Laborproben oder Ausstellungsstücke versandt werden und nicht dazu bestimmt sind, in Verkehr gebracht zu werden; b) Sendungen, die im persönlichen Gepäck von Fahrgästen bzw. Passagieren für den eigenen Bedarf oder die eigene Verwendung mitgeführt werden; c) nicht kommerzielle Sendungen, die an natürliche Personen versandt werden und nicht dazu bestimmt sind, in Verkehr gebracht zu werden; d) Sendungen, die für wissenschaftliche Zwecke bestimmt sind. Bei Zweifeln bezüglich des Verwendungszwecks der in den Buchstaben b und c genannten Erzeugnisse liegt die Beweislast beim Eigentümer des persönlichen Gepäcks bzw. beim Empfänger der Sendung.

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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