KN-Code 07119090Mischungen von Gemüsen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 07119090 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 0711 („Gemüse, vorläufig haltbar gemacht, zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 12%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Albanien | 0% | |
| APS - Allgemeine Regelung | 8,5% | |
| Bosnien und Herzegowina | 0% | |
| Chile | 0% | |
| Ecuador | 0% | |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) | 0% | |
| Island | 0% | |
| Israel | 0% | |
| Y864Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat. | ||
| Kolumbien | 0% | |
| Kosovo | 0% | |
| Libanon | 0% | |
| Mexiko | 0% | |
| Montenegro | 0% | |
| Nordmazedonien | 0% | |
| Peru | 0% | |
| Serbien | 0% | |
| Singapur | 0% | |
| Südafrika | 0% | |
| Türkei | 0% | |
| Ukraine | 0% | |
| Zentralamerika | 0% | |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 07119090 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 07119090
07119090 bezeichnet „Mischungen von Gemüsen“, eine Einreihung innerhalb der Position 0711 („Gemüse, vorläufig haltbar gemacht, zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 21 Maßnahmen für Albanien, APS - Allgemeine Regelung, Bosnien und Herzegowina, Chile u. a. hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99, Decision 0332/09, Regulation 0978/12 u. a.
Für Waren mit Ursprung Albanien, APS - Allgemeine Regelung, Bosnien und Herzegowina, Chile u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 07119090 Nachweise wie Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat. erforderlich sein.
Für 07119090 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
07119090 ist einer von 6 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 071190 („anderes Gemüse; Mischungen von Gemüsen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 07119090 erfasst speziell „Mischungen von Gemüsen“.
Die Einreihung 07119090 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.