Unterposition 071220Speisezwiebeln
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 071220 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0712 („Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 12,8%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0% | |
| U088Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) | ||
| Albanien | 0% | |
| APS - Allgemeine Regelung | 9,3% | |
| Bosnien und Herzegowina | 0% | |
| Chile | 0% | |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) | 0% | |
| Israel | 0% | |
| Y864Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat. | ||
| Japan | 0% | |
| Kanada | 0% | |
| Kosovo | 0% | |
| Montenegro | 0% | |
| Neuseeland | 0% | |
| Nordmazedonien | 0% | |
| Norwegen | 0% | |
| Peru | 0% | |
| Serbien | 0% | |
| Singapur | 0% | |
| Syrien | 0% | |
| Türkei | 0% | |
| Zentralamerika | 0% | |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 071220 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 071220
071220 bezeichnet „Speisezwiebeln“, eine Einreihung innerhalb der Position 0712 („Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ ist eine Maßnahme für Alle Drittländer hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 20 Maßnahmen für Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Albanien, APS - Allgemeine Regelung, Bosnien und Herzegowina u. a. hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 090035. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99, Regulation 1988/20, Decision 0037/17 u. a.
Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Albanien, APS - Allgemeine Regelung, Bosnien und Herzegowina u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 071220 Nachweise wie Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) und Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat. erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation, Vereinigtes Königreich und Weißrußland.
Für 071220 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
071220 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 0712 („Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 071220 erfasst speziell „Speisezwiebeln“.
Die Einreihung 071220 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.