Unterposition 071239andere
Gültig seit 01.01.2002
Die Zolltarifnummer 071239 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0712 („Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Unterposition bündelt 071239 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 0712390031 | Pilze, ausgenommen Pilze der Gattung Agaricus, getrocknet, ganz oder in erkennbaren Stücken oder Scheiben, die einer anderen Behandlung als einfaches Abpacken für den Einzelverkauf unterworfen werden sollen |
| 0712390039 | andere |
Häufige Fragen zu 071239
071239 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 0712 („Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
071239 umfasst 2 Untercodes, darunter „Pilze, ausgenommen Pilze der Gattung Agaricus, getrocknet, ganz oder in erkennbaren Stücken oder Scheiben, die einer anderen Behandlung als einfaches Abpacken für den Einzelverkauf unterworfen werden sollen“ und „andere“.
Die Einreihung 071239 ist im TARIC seit dem 01.01.2002 gültig und aktuell in Kraft.
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