Unterposition 071290anderes Gemüse; Mischungen von Gemüsen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 071290 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0712 („Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Unterposition bündelt 071290 insgesamt 6 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 12,8 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 071290
071290 bezeichnet „anderes Gemüse; Mischungen von Gemüsen“, eine Einreihung innerhalb der Position 0712 („Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
071290 umfasst 6 Untercodes, darunter „Kartoffeln, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, jedoch nicht weiter zubereitet“, „Hybriden zur Aussaat“ und „andere“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 12,8 %.
Die Einreihung 071290 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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