Unterposition 071320Kichererbsen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 071320 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0713 („Getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
Für den Code 071320 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 071320
071320 bezeichnet „Kichererbsen“, eine Einreihung innerhalb der Position 0713 („Getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ sind 3 Maßnahmen für alle Länder (ERGA OMNES), Russische Föderation und Weißrußland hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1652/24.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 071320 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
071320 ist einer von 8 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 0713 („Getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 071320 erfasst speziell „Kichererbsen“.
Die Einreihung 071320 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.