Position 0713Getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 0713
Getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert

Die Zolltarifnummer 0713 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 07 („Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken Verwendet Werden“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Position bündelt 0713 insgesamt 12 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 50 %.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
071310Erbsen (Pisum sativum)
071320Kichererbsen
071331Bohnen der Art Vigna mungo (L.) Hepper oder Vigna radiata (L.) Wilczek
071332Adzukibohnen (Phaseolus oder Vigna angularis)
071333Gartenbohnen (Phaseolus vulgaris)
071334Bambara-Erdnüsse oder Erderbsen (Vigna subterranea oder Voandzeia subterranea)
071335Kuhbohnen (Vigna unguiculata)
071339andere
071340Linsen
071350Puffbohnen (Dicke Bohnen) (Vicia faba var. major), Pferdebohnen und Ackerbohnen (Vicia faba var. equina und Vicia faba var. minor)
071360Straucherbsen (Cajanus cajan)
071390andere

Häufige Fragen zu 0713

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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