Unterposition 071335Kuhbohnen (Vigna unguiculata)
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 071335 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0713 („Getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.
Einfuhr (Import)
Sonderzölle
| Maßnahme | Herkunft | Zollsatz |
|---|---|---|
| Zusätzliche Zölle | ERGA OMNES Gilt nicht für: Russische Föderation, Weißrußland | — |
| Zusätzliche Zölle | Russische Föderation | 50% |
| Zusätzliche Zölle | Weißrußland | 50% |
Einfuhrkontrollen
Import prohibition
Herkunft: Nigeria
Einfuhrkontrolle — Fluorsicherheit
Herkunft: Madagaskar
Für die Überlassung einer Sendung von Lebens- und von Futtermitteln, die in den Anhängen I und II der Verordnung (EU) 2019/1793 aufgeführt sind, zum zollrechtlich freien Verkehr ist ein ordnungsgemäß ausgefülltes Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument (GGED) gemäß Artikel 57 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2017/625 vorzulegen, in dem bestätigt wird, dass die Sendung den geltenden Bestimmungen gemäß Artikel 1 Absatz 2 der genannten Verordnung genügt.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 071335 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 071335
071335 bezeichnet „Kuhbohnen (Vigna unguiculata)“, eine Einreihung innerhalb der Position 0713 („Getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Zusätzliche Zölle“ sind 3 Maßnahmen für alle Länder (ERGA OMNES), Russische Föderation und Weißrußland hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1006/11, Regulation 0625/20, Regulation 1227/25 u. a.
Für 071335 sind 2 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 071335 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
071335 ist einer von 8 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 0713 („Getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 071335 erfasst speziell „Kuhbohnen (Vigna unguiculata)“.
Die Einreihung 071335 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.