Zolltarifnummer 0714100010von den zum menschlichen Verzehr verwendeten Arten, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 28|kg oder weniger, entweder frisch und ganz, oder gefroren ohne Haut, auch in Stücke geschnitten
Gültig seit 01.01.2013
Die Zolltarifnummer 0714100010 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 0714 („Maniok, Pfeilwurz (Arrowroot) und Salep, Topinambur, Süßkartoffeln und ähnliche Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in Stücken oder in Form von Pellets; Mark des Sagobaumes“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
Für den Code 0714100010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 0714100010
0714100010 bezeichnet „von den zum menschlichen Verzehr verwendeten Arten, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 28 kg oder weniger, entweder frisch und ganz, oder gefroren ohne Haut, auch in Stücke geschnitten“, eine Einreihung innerhalb der Position 0714 („Maniok, Pfeilwurz (Arrowroot) und Salep, Topinambur, Süßkartoffeln und ähnliche Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in Stücken oder in Form von Pellets; Mark des Sagobaumes“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ sind 3 Maßnahmen für China, Länder, die nicht Mitglied der WTO sind und Mitgliedstaaten der WTO hinterlegt. Betroffene Zollkontingente: 090127, 090129 und 090128. Rechtsgrundlage: Regulation 1988/20.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 0714100010 Nachweise wie Ursprungszeugnis für die Einfuhr von Erzeugnissen, für die besondere, nicht präferenzielle Einfuhrregelungen gelten, in die Europäische Union gemäß Artikel 57 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Weißrußland, China, Indonesien, Russische Föderation u. a.
Für 0714100010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
0714100010 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 071410 („Maniok“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 0714100010 erfasst speziell „von den zum menschlichen Verzehr verwendeten Arten, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 28 kg oder weniger, entweder frisch und ganz, oder gefroren ohne Haut, auch in Stücke geschnitten“.
Die Einreihung 0714100010 ist im TARIC seit dem 01.01.2013 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.