KN-Code 07142090andere
Gültig seit 01.01.1989
Die Zolltarifnummer 07142090 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 0714 („Maniok, Pfeilwurz (Arrowroot) und Salep, Topinambur, Süßkartoffeln und ähnliche Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in Stücken oder in Form von Pellets; Mark des Sagobaumes“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 6,40 EUR pro Dezitonne (100 kg). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Albanien | 6,40 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Y086Antrag auf Präferenzbehandlung für Albanien | ||
| APS - Allgemeine Regelung | 4,40 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Bosnien und Herzegowina | 6,40 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Y087Antrag auf Präferenzbehandlung für Bosnien und Herzegowina | ||
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) | 0,00 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Kosovo | 6,40 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Y090Antrag auf Präferenzbehandlung für Zollgebiet Kosovo | ||
| Länder des westlichen Balkans (AL, BA, ME, MK, XK, XS) | 0% | |
| Y085Waren, die im Rahmen "autonomer Handelsmaßnahmen" eingeführt werden | ||
| Montenegro | 6,40 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Y088Antrag auf Präferenzbehandlung für Montenegro | ||
| Nordmazedonien | 6,40 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Y089Antrag auf Präferenzbehandlung für Nordmazedonien | ||
| Norwegen | 0% | |
| Serbien | 6,40 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Y091Antrag auf Präferenzbehandlung für Serbien | ||
| Singapur | 0% | |
Einfuhrkontrollen
Amtliche Pflanzenkontrolle
Herkunft: ERGA OMNES
Voraussetzung für die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr ist die Vorlage eines gemeinsamen Gesundheitseingangsdokuments (GGED-PP) für Sendungen von i) Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen gemäß Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2017/625 oder ii) Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen, die beim Eingang in die Union Gegenstand einer der Maßnahmen oder Bedingungen gemäß Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe d, e oder f der Verordnung (EU) 2017/625 sind [Artikel 40 Absatz 1 Buchstabe c der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 der Kommission]
Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände sind –mit Ausnahme der gemäß Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 durchzuführenden Kontrollen – von Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen an Grenzkontrollstellen ausgenommen, sofern sie im Einklang mit Artikel 48 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 für wissenschaftliche Zwecke bestimmt sind. (Artikel 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2122 der Kommission)
Pflanzen, mit Ausnahme von zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände, die im persönlichen Gepäck von Fahrgästen bzw. Passagieren für den eigenen Bedarf oder die eigene Verwendung mitgeführt werden, sind von amtlichen Kontrollen ausgenommen. Für sie ist kein GGED-PP erforderlich. [Artikel 7 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2019/2122]
Ausfuhr (Export)
Für den Code 07142090 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 07142090
07142090 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 0714 („Maniok, Pfeilwurz (Arrowroot) und Salep, Topinambur, Süßkartoffeln und ähnliche Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in Stücken oder in Form von Pellets; Mark des Sagobaumes“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ sind 2 Maßnahmen für Alle Drittländer und China hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 11 Maßnahmen für Albanien, APS - Allgemeine Regelung, Bosnien und Herzegowina, GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) u. a. hinterlegt. Betroffene Zollkontingente: 090131 und 090124. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99, Regulation 1988/20, Decision 0332/09 u. a.
Für Waren mit Ursprung Albanien, APS - Allgemeine Regelung, Bosnien und Herzegowina, GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 07142090 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 07142090 Nachweise wie Ursprungszeugnis für die Einfuhr von Erzeugnissen, für die besondere, nicht präferenzielle Einfuhrregelungen gelten, in die Europäische Union gemäß Artikel 57 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission, Antrag auf Präferenzbehandlung für Albanien, Antrag auf Präferenzbehandlung für Bosnien und Herzegowina u. a. erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: China, Russische Föderation, Vereinigtes Königreich, Weißrußland u. a.
Für 07142090 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
07142090 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 071420 („Süßkartoffeln“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 07142090 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 07142090 ist im TARIC seit dem 01.01.1989 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.