Position 0801Kokosnüsse, Paranüsse und Kaschu-Nüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 0801 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 08 („Geniessbare Früchte und Nüsse; Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Position bündelt 0801 insgesamt 7 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 0801
0801 bezeichnet „Kokosnüsse, Paranüsse und Kaschu-Nüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet“ im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
0801 umfasst 7 Untercodes, darunter „getrocknet“, „mit innerer Fruchthaut (Endokarp)“ und „andere“ u. a.
Die Einreihung 0801 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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