Unterposition 080410Datteln
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 080410 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0804 („Datteln, Feigen, Ananas, Avocadofrüchte, Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte, frisch oder getrocknet“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Unterposition bündelt 080410 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 0804100030 | Datteln, frisch oder getrocknet, zur Verwendung bei der Herstellung (außer Verpackung) von Erzeugnissen der Getränke- oder Lebensmittelindustrie |
| 0804100091 | in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 35|kg oder weniger |
| 0804100099 | andere |
Häufige Fragen zu 080410
080410 bezeichnet „Datteln“, eine Einreihung innerhalb der Position 0804 („Datteln, Feigen, Ananas, Avocadofrüchte, Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte, frisch oder getrocknet“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
080410 umfasst 3 Untercodes, darunter „Datteln, frisch oder getrocknet, zur Verwendung bei der Herstellung (außer Verpackung) von Erzeugnissen der Getränke- oder Lebensmittelindustrie“, „in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 35 kg oder weniger“ und „andere“.
Die Einreihung 080410 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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