Unterposition 080430Ananas
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 080430 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0804 („Datteln, Feigen, Ananas, Avocadofrüchte, Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte, frisch oder getrocknet“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Unterposition bündelt 080430 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 0804300010 | getrocknet |
| 0804300090 | andere |
Häufige Fragen zu 080430
080430 bezeichnet „Ananas“, eine Einreihung innerhalb der Position 0804 („Datteln, Feigen, Ananas, Avocadofrüchte, Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte, frisch oder getrocknet“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
080430 umfasst 2 Untercodes, darunter „getrocknet“ und „andere“.
Die Einreihung 080430 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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