Unterposition 080610frisch
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 080610 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0806 („Weintrauben, frisch oder getrocknet“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Unterposition bündelt 080610 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 8 % und 17,6 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 080610
080610 bezeichnet „frisch“, eine Einreihung innerhalb der Position 0806 („Weintrauben, frisch oder getrocknet“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
080610 umfasst 2 Untercodes, darunter „Tafeltrauben“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 8 % und 17,6 %.
Die Einreihung 080610 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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