Zolltarifnummer 0809302010Plattpfirsiche (Prunus persica var. platycarpa)
Gültig seit 01.01.2023
Die Zolltarifnummer 0809302010 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 0809 („Aprikosen/Marillen, Kirschen, Pfirsiche (einschließlich Brugnolen und Nektarinen), Pflaumen und Schlehen, frisch“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Zentralamerika | 0% Teils abhängig von Bedingungen |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 0809302010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 0809302010
0809302010 bezeichnet „Plattpfirsiche (Prunus persica var. platycarpa)“, eine Einreihung innerhalb der Position 0809 („Aprikosen/Marillen, Kirschen, Pfirsiche (einschließlich Brugnolen und Nektarinen), Pflaumen und Schlehen, frisch“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für Zentralamerika hinterlegt. Rechtsgrundlage: Decision 0734/12.
Für Waren mit Ursprung Zentralamerika sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 0809302010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
0809302010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 08093020 („Plattpfirsiche (Prunus persica var. platycarpa) und Plattnektarinen (Prunus persica var. platerina)“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 0809302010 erfasst speziell „Plattpfirsiche (Prunus persica var. platycarpa)“.
Die Einreihung 0809302010 ist im TARIC seit dem 01.01.2023 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.