Unterposition 080940Pflaumen und Schlehen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 080940 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0809 („Aprikosen/Marillen, Kirschen, Pfirsiche (einschließlich Brugnolen und Nektarinen), Pflaumen und Schlehen, frisch“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Unterposition bündelt 080940 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 6,4 % und 12 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 080940
080940 bezeichnet „Pflaumen und Schlehen“, eine Einreihung innerhalb der Position 0809 („Aprikosen/Marillen, Kirschen, Pfirsiche (einschließlich Brugnolen und Nektarinen), Pflaumen und Schlehen, frisch“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
080940 umfasst 2 Untercodes, darunter „Pflaumen“ und „Schlehen“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 6,4 % und 12 %.
Die Einreihung 080940 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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