Position 0813Früchte (ausgenommen solche der Positionen|0801|bis 0806), getrocknet; Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 0813
Früchte (ausgenommen solche der Positionen|0801|bis 0806), getrocknet; Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels

Unterpositionen

CodeBeschreibung
081310Aprikosen/Marillen
081320Pflaumen
081330Äpfel
081340andere Früchte
081350Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels

Disclaimer

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