Position 0907Gewürznelken, Mutternelken und Nelkenstiele
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 0907 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 09 („Kaffee, Tee, Mate und Gewürze“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Position bündelt 0907 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 0907
0907 bezeichnet „Gewürznelken, Mutternelken und Nelkenstiele“ im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
0907 umfasst 2 Untercodes, darunter „weder gemahlen noch sonst zerkleinert“ und „gemahlen oder sonst zerkleinert“.
Die Einreihung 0907 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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