Kapitel 09KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE

Gültig seit 31.12.1971

KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE

Positionen

CodeBeschreibung
0901Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt
0902Tee, auch aromatisiert
0903Mate
0904Pfeffer der Gattung Piper; Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta, getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert
0905Vanille
0906Zimt und Zimtblüten
0907Gewürznelken, Mutternelken und Nelkenstiele
0908Muskatnüsse, Muskatblüte, Amomen und Kardamomen
0909Anis-, Sternanis-, Fenchel-, Koriander-, Kreuzkümmel- und Kümmelfrüchte; Wacholderbeeren
0910Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze

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