Kapitel 09KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
Gültig seit 31.12.1971
KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
Positionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 0901 | Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt |
| 0902 | Tee, auch aromatisiert |
| 0903 | Mate |
| 0904 | Pfeffer der Gattung Piper; Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta, getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert |
| 0905 | Vanille |
| 0906 | Zimt und Zimtblüten |
| 0907 | Gewürznelken, Mutternelken und Nelkenstiele |
| 0908 | Muskatnüsse, Muskatblüte, Amomen und Kardamomen |
| 0909 | Anis-, Sternanis-, Fenchel-, Koriander-, Kreuzkümmel- und Kümmelfrüchte; Wacholderbeeren |
| 0910 | Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze |
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