Zolltarifnummer 1001190012Hartweizen mit - einem spezifischen Gewicht von mindestens 80 kg/hl, - höchstens 20,0 % Körnern ohne glasiges Aussehen, - nicht einwandfreiem Grundgetreide von höchstens 10,0 %, davon höchstens 7,0 % Bruchkorn und/oder Schmachtkorn, höchstens 2,0 % Schädlingsfraß, höchstens 5,0 % fusariumbefallene und/oder fleckige Körner und höchstens 0,5 % Auswuchs, - einem Schwarzbesatz von höchstens 1,0 %, - einer Fallzeit nach Hagberg von mindestens 250
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 1001190012 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 1001 („Weizen und Mengkorn“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
Für den Code 1001190012 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 1001190012
1001190012 bezeichnet „Hartweizen mit - einem spezifischen Gewicht von mindestens 80 kg/hl, - höchstens 20,0 % Körnern ohne glasiges Aussehen, - nicht einwandfreiem Grundgetreide von höchstens 10,0 %, davon höchstens 7,0 % Bruchkorn und/oder Schmachtkorn, höchstens 2,0 % Schädlingsfraß, höchstens 5,0 % fusariumbefallene und/oder fleckige Körner und höchstens 0,5 % Auswuchs, - einem Schwarzbesatz von höchstens 1,0 %, - einer Fallzeit nach Hagberg von mindestens 250“, eine Einreihung innerhalb der Position 1001 („Weizen und Mengkorn“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ ist eine Maßnahme für Alle Drittländer hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 090074. Rechtsgrundlage: Regulation 1988/20.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 1001190012 Nachweise wie Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation, Vereinigtes Königreich und Weißrußland.
Für 1001190012 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
1001190012 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 100119 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 1001190012 erfasst speziell „Hartweizen mit - einem spezifischen Gewicht von mindestens 80 kg/hl, - höchstens 20,0 % Körnern ohne glasiges Aussehen, - nicht einwandfreiem Grundgetreide von höchstens 10,0 %, davon höchstens 7,0 % Bruchkorn und/oder Schmachtkorn, höchstens 2,0 % Schädlingsfraß, höchstens 5,0 % fusariumbefallene und/oder fleckige Körner und höchstens 0,5 % Auswuchs, - einem Schwarzbesatz von höchstens 1,0 %, - einer Fallzeit nach Hagberg von mindestens 250“.
Die Einreihung 1001190012 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.