Zolltarifnummer 1001190018andere
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 1001190018 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 1001 („Weizen und Mengkorn“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
Für den Code 1001190018 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 1001190018
1001190018 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 1001 („Weizen und Mengkorn“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ ist eine Maßnahme für Alle Drittländer hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 090074. Rechtsgrundlage: Regulation 1988/20.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 1001190018 Nachweise wie Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation, Vereinigtes Königreich und Weißrußland.
Für 1001190018 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
1001190018 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 100119 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 1001190018 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 1001190018 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.