Zolltarifnummer 1001912020Weichweizen
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 1001912020 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 1001 („Weizen und Mengkorn“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
Für den Code 1001912020 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 1001912020
1001912020 bezeichnet „Weichweizen“, eine Einreihung innerhalb der Position 1001 („Weizen und Mengkorn“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ sind 3 Maßnahmen für alle Länder (ERGA OMNES), Russische Föderation und Weißrußland hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1652/24.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 1001912020 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
1001912020 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 10019120 („Weichweizen und Mengkorn“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 1001912020 erfasst speziell „Weichweizen“.
Die Einreihung 1001912020 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.