Zolltarifnummer 1001990013mit - einem spezifischen Gewicht von mindestens 78 kg/hl, - nicht einwandfreiem Grundgetreide von höchstens 10,0|%, davon höchstens 7,0|% Bruchkorn und/oder Schmachtkorn, höchstens 2,0|% Schädlingsfraß, höchstens 0,5|% Auswuchs, - einem Schwarzbesatz von höchstens 1,0|%, - einer Fallzeit nach Hagberg von mindestens 230, - einem Eiweißgehalt (bei 13,5|% Feuchtigkeit) von mindestens 14,6|%
Gültig seit 01.08.2014
Die Zolltarifnummer 1001990013 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 1001 („Weizen und Mengkorn“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Singapur | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 1001990013 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 1001990013
1001990013 bezeichnet „mit - einem spezifischen Gewicht von mindestens 78 kg/hl, - nicht einwandfreiem Grundgetreide von höchstens 10,0 %, davon höchstens 7,0 % Bruchkorn und/oder Schmachtkorn, höchstens 2,0 % Schädlingsfraß, höchstens 0,5 % Auswuchs, - einem Schwarzbesatz von höchstens 1,0 %, - einer Fallzeit nach Hagberg von mindestens 230, - einem Eiweißgehalt (bei 13,5 % Feuchtigkeit) von mindestens 14,6 %“, eine Einreihung innerhalb der Position 1001 („Weizen und Mengkorn“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ sind 3 Maßnahmen für alle Länder (ERGA OMNES), Russische Föderation und Weißrußland hinterlegt. Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ ist eine Maßnahme für Alle Drittländer hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für Singapur hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 090075. Rechtsgrundlage: Regulation 1652/24, Regulation 1988/20 und Decision 1875/19.
Für Waren mit Ursprung Singapur sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 1001990013 Nachweise wie Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation, Weißrußland und Vereinigtes Königreich.
Für 1001990013 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
1001990013 ist einer von 7 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 100199 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 1001990013 erfasst speziell „mit - einem spezifischen Gewicht von mindestens 78 kg/hl, - nicht einwandfreiem Grundgetreide von höchstens 10,0 %, davon höchstens 7,0 % Bruchkorn und/oder Schmachtkorn, höchstens 2,0 % Schädlingsfraß, höchstens 0,5 % Auswuchs, - einem Schwarzbesatz von höchstens 1,0 %, - einer Fallzeit nach Hagberg von mindestens 230, - einem Eiweißgehalt (bei 13,5 % Feuchtigkeit) von mindestens 14,6 %“.
Die Einreihung 1001990013 ist im TARIC seit dem 01.08.2014 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.