Zolltarifnummer 1001990040Weichweizen mittlerer Qualität

Gültig seit 01.08.2014

Einordnung im Zolltarif
Zolltarifnummer 1001990040
Weichweizen mittlerer Qualität

Die Zolltarifnummer 1001990040 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 1001 („Weizen und Mengkorn“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 95,00 EUR pro Tonne. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

95,00 EUR pro Tonne

Ergänzende Maßeinheit

–

Präferenzzölle

Land / AbkommenZollsatz
Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren0,00 EUR pro Tonne
U088Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA)
Kanada0,00 EUR pro Tonne
Singapur0%

Ähnliche Zolltarifnummern zu 1001990040

1001990040 steht in Unterposition 100199 „andere“. Auf derselben Ebene liegen 6 weitere Zolltarifnummern, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

CodeBeschreibung
1001990013mit - einem spezifischen Gewicht von mindestens 78 kg/hl, - nicht einwandfreiem Grundgetreide von höchstens 10,0 %, davon höchstens 7,0 % Bruchkorn und/oder Schmachtkorn, höchstens 2,0 % Schädlingsfraß, höchstens 0,5 % Auswuchs, - einem Schwarzbesatz von höchstens 1,0 %, - einer Fallzeit nach Hagberg von mindestens 230, - einem Eiweißgehalt (bei 13,5 % Feuchtigkeit) von mindestens 14,6 %
1001990015andere
1001990050Weichweizen niederer Qualität
1001990060Spelz
1001990092Mengkorn
1001990094andere

Häufige Fragen zu 1001990040

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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