Zolltarifnummer 1001990060Spelz
Gültig seit 01.08.2014
Die Zolltarifnummer 1001990060 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 1001 („Weizen und Mengkorn“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 95,00 EUR pro Tonne. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0,00 EUR pro Tonne | |
| U088Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) | ||
| Kanada | 0,00 EUR pro Tonne | |
| Singapur | 0% | |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 1001990060 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 1001990060
1001990060 bezeichnet „Spelz“, eine Einreihung innerhalb der Position 1001 („Weizen und Mengkorn“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ sind 3 Maßnahmen für Alle Drittländer, alle Länder (ERGA OMNES) und Vereinigte Staaten hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 3 Maßnahmen für Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Kanada und Singapur hinterlegt. Betroffene Zollkontingente: 094125, 094133 und 094123. Rechtsgrundlage: Regulation 1001/13, Regulation 0761/20, Decision 0037/17 u. a.
Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Kanada und Singapur sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 1001990060 Nachweise wie Einfuhrlizenz AGRIM, Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse, Besondere Angaben auf der Einfuhrlizenz AGRIM u. a. erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Kanada, Russische Föderation, Vereinigte Staaten, Vereinigtes Königreich u. a.
Für 1001990060 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
1001990060 ist einer von 7 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 100199 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 1001990060 erfasst speziell „Spelz“.
Die Einreihung 1001990060 ist im TARIC seit dem 01.08.2014 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.