Position 1003Gerste

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 1003
Gerste

Die Zolltarifnummer 1003 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 10 („Getreide“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Position bündelt 1003 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
100310zur Aussaat
100390andere

Häufige Fragen zu 1003

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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