Unterposition 100490andere
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 100490 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 1004 („Hafer“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Chile | 66,75 EUR pro Tonne |
| Neuseeland | 22,25 EUR pro Tonne |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 100490 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 100490
100490 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 1004 („Hafer“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Als „Präferenzzoll“ sind 2 Maßnahmen für Chile und Neuseeland hinterlegt. Rechtsgrundlage: Decision 3016/24 und Decision 0244/24.
Für Waren mit Ursprung Chile und Neuseeland sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 100490 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
100490 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 1004 („Hafer“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 100490 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 100490 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.