KN-Code 10062015mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3
Gültig seit 01.01.1989
Die Zolltarifnummer 10062015 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 1006 („Reis“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 42,50 EUR pro Tonne. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Neuseeland | 15,00 EUR pro Tonne | |
| Zentralamerika | 0% | |
| E017Ausfuhrbescheinigung, ausgestellt von den zuständigen Behörden eines Drittlandes | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 10062015 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 10062015
10062015 bezeichnet „mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3“, eine Einreihung innerhalb der Position 1006 („Reis“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ ist eine Maßnahme für Bangladesch hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für Neuseeland hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ ist eine Maßnahme für Zentralamerika hinterlegt. Betroffene Zollkontingente: 090141 und 097303. Rechtsgrundlage: Regulation 1804/25, Regulation 1988/20, Decision 0244/24 u. a.
Für Waren mit Ursprung Neuseeland und Zentralamerika sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 10062015 Nachweise wie Ursprungszeugnis für Einfuhren von landwirtschaftlichen Erzeugnissen in die Europäische Union, das im Rahmen von Zollkontingenten gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2020/1988 verwendet wird und Ausfuhrbescheinigung, ausgestellt von den zuständigen Behörden eines Drittlandes erforderlich sein.
Für 10062015 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
10062015 ist einer von 6 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 100620 („geschälter Reis ("Cargo-Reis" oder "Braunreis")“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 10062015 erfasst speziell „mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3“.
Die Einreihung 10062015 ist im TARIC seit dem 01.01.1989 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.