Zolltarifnummer 1006209813der Sorten Basmati 217 (Indien), Basmati 370, Basmati 386 (Indien), Kernel (Basmati) (Pakistan), Pusa Basmati, Ranbir Basmati (Indien), Super Basmati, Taraori Basmati (HBC-19) (Indien), Type-3 (Dehradun) (Indien)
Gültig seit 01.04.2004
Die Zolltarifnummer 1006209813 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 1006 („Reis“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 65,00 EUR pro Tonne. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Indien | 0,00 EUR pro Tonne | |
| A022Duplikat eines Echtheitszeugnisses: Certificate of authenticity Basmati Rice for export to the European Union | ||
| L001Einfuhrlizenz AGRIM | ||
| Y100Besondere Angaben auf der Einfuhrlizenz AGRIM | ||
| Pakistan | 0,00 EUR pro Tonne | |
| A022Duplikat eines Echtheitszeugnisses: Certificate of authenticity Basmati Rice for export to the European Union | ||
| L001Einfuhrlizenz AGRIM | ||
| Y100Besondere Angaben auf der Einfuhrlizenz AGRIM | ||
Einfuhrkontrollen
Restriction on entry into free circulation
Herkunft: ERGA OMNES
Anmeldungen unter diesem Code sind nur zulässig, wenn die folgende Voraussetzung erfüllt ist: Vorlage einer Kopie des Echtheitszeugnisses aus Indien oder Pakistan gemäß Verordnung (EU) 2023/2834. Andernfalls ist ein anderer Code einzusetzen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 1006209813 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 1006209813
1006209813 bezeichnet „der Sorten Basmati 217 (Indien), Basmati 370, Basmati 386 (Indien), Kernel (Basmati) (Pakistan), Pusa Basmati, Ranbir Basmati (Indien), Super Basmati, Taraori Basmati (HBC-19) (Indien), Type-3 (Dehradun) (Indien)“, eine Einreihung innerhalb der Position 1006 („Reis“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ ist eine Maßnahme für Bangladesch hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 2 Maßnahmen für Indien und Pakistan hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 090141. Rechtsgrundlage: Regulation 1776/19, Regulation 1988/20 und Regulation 2834/23.
Für Waren mit Ursprung Indien und Pakistan sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 1006209813 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 1006209813 Nachweise wie Ursprungszeugnis für Einfuhren von landwirtschaftlichen Erzeugnissen in die Europäische Union, das im Rahmen von Zollkontingenten gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2020/1988 verwendet wird, Duplikat eines Echtheitszeugnisses: Certificate of authenticity Basmati Rice for export to the European Union, Einfuhrlizenz AGRIM u. a. erforderlich sein.
Für 1006209813 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
1006209813 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 10062098 („mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 1006209813 erfasst speziell „der Sorten Basmati 217 (Indien), Basmati 370, Basmati 386 (Indien), Kernel (Basmati) (Pakistan), Pusa Basmati, Ranbir Basmati (Indien), Super Basmati, Taraori Basmati (HBC-19) (Indien), Type-3 (Dehradun) (Indien)“.
Die Einreihung 1006209813 ist im TARIC seit dem 01.04.2004 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.