Unterposition 100810Buchweizen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 100810 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 1008 („Buchweizen, Hirse (ausgenommen Körner-Sorghum) und Kanariensaat; anderes Getreide“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0% | |
| U088Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) | ||
| Albanien | 0% | |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0% | |
| Bosnien und Herzegowina | 0% | |
| Chile | 27,75 EUR pro Tonne | |
| Ecuador | 0% | |
| Japan | 0% | |
| Kanada | 0% | |
| Kosovo | 0% | |
| Mexiko | 0,00 EUR pro Tonne | |
| Montenegro | 0% | |
| Neuseeland | 9,25 EUR pro Tonne | |
| Nordmazedonien | 0% | |
| Peru | 0% | |
| Serbien | 0% | |
| Singapur | 0% | |
| Ukraine | 0% | |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 100810 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 100810
100810 bezeichnet „Buchweizen“, eine Einreihung innerhalb der Position 1008 („Buchweizen, Hirse (ausgenommen Körner-Sorghum) und Kanariensaat; anderes Getreide“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ sind 3 Maßnahmen für alle Länder (ERGA OMNES), Russische Föderation und Weißrußland hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 17 Maßnahmen für Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Albanien, Besetzte palästinensische Gebiete, Bosnien und Herzegowina u. a. hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1652/24, Decision 0037/17, Decision 0332/09 u. a.
Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Albanien, Besetzte palästinensische Gebiete, Bosnien und Herzegowina u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 100810 Nachweise wie Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 100810 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
100810 ist einer von 8 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 1008 („Buchweizen, Hirse (ausgenommen Körner-Sorghum) und Kanariensaat; anderes Getreide“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 100810 erfasst speziell „Buchweizen“.
Die Einreihung 100810 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.