Position 1103Grobgrieß, Feingrieß und Pellets von Getreide

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 1103
Grobgrieß, Feingrieß und Pellets von Getreide

Die Zolltarifnummer 1103 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 11 („Müllereierzeugnisse; Malz; Stärke; Inulin; Kleber von Weizen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Position bündelt 1103 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
110311von Weizen
110313von Mais
110319von anderem Getreide
110320Pellets

Häufige Fragen zu 1103

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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