Position 1103Grobgrieß, Feingrieß und Pellets von Getreide
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 1103 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 11 („Müllereierzeugnisse; Malz; Stärke; Inulin; Kleber von Weizen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Position bündelt 1103 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 1103
1103 bezeichnet „Grobgrieß, Feingrieß und Pellets von Getreide“ im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
1103 umfasst 4 Untercodes, darunter „von Weizen“, „von Mais“ und „von anderem Getreide“ u. a.
Die Einreihung 1103 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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