Kapitel 11MÜLLEREIERZEUGNISSE; MALZ; STÄRKE; INULIN; KLEBER VON WEIZEN

Gültig seit 31.12.1971

MÜLLEREIERZEUGNISSE; MALZ; STÄRKE; INULIN; KLEBER VON WEIZEN

Positionen

CodeBeschreibung
1101Mehl von Weizen oder Mengkorn
1102Mehl von anderem Getreide als Weizen oder Mengkorn
1103Grobgrieß, Feingrieß und Pellets von Getreide
1104Getreidekörner, anders bearbeitet (z.|B. geschält, gequetscht, als Flocken, perlförmig geschliffen, geschnitten oder geschrotet), ausgenommen Reis der Position|1006; Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlen
1105Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln
1106Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position|0713, von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position|0714|oder von Erzeugnissen des Kapitels|8
1107Malz, auch geröstet
1108Stärke; Inulin
1109Kleber von Weizen, auch getrocknet

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