Kapitel 11MÜLLEREIERZEUGNISSE; MALZ; STÄRKE; INULIN; KLEBER VON WEIZEN
Gültig seit 31.12.1971
MÜLLEREIERZEUGNISSE; MALZ; STÄRKE; INULIN; KLEBER VON WEIZEN
Positionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 1101 | Mehl von Weizen oder Mengkorn |
| 1102 | Mehl von anderem Getreide als Weizen oder Mengkorn |
| 1103 | Grobgrieß, Feingrieß und Pellets von Getreide |
| 1104 | Getreidekörner, anders bearbeitet (z.|B. geschält, gequetscht, als Flocken, perlförmig geschliffen, geschnitten oder geschrotet), ausgenommen Reis der Position|1006; Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlen |
| 1105 | Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln |
| 1106 | Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position|0713, von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position|0714|oder von Erzeugnissen des Kapitels|8 |
| 1107 | Malz, auch geröstet |
| 1108 | Stärke; Inulin |
| 1109 | Kleber von Weizen, auch getrocknet |
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