Position 1104Getreidekörner, anders bearbeitet (z.|B. geschält, gequetscht, als Flocken, perlförmig geschliffen, geschnitten oder geschrotet), ausgenommen Reis der Position|1006; Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlen

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 1104
Getreidekörner, anders bearbeitet (z.|B. geschält, gequetscht, als Flocken, perlförmig geschliffen, geschnitten oder geschrotet), ausgenommen Reis der Position|1006; Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlen

Die Zolltarifnummer 1104 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 11 („Müllereierzeugnisse; Malz; Stärke; Inulin; Kleber von Weizen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Position bündelt 1104 insgesamt 6 untergeordnete Zolltarifnummern.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
110412von Hafer
110419von anderem Getreide
110422von Hafer
110423von Mais
110429von anderem Getreide
110430Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlen

Häufige Fragen zu 1104

Disclaimer

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