Position 1104Getreidekörner, anders bearbeitet (z.|B. geschält, gequetscht, als Flocken, perlförmig geschliffen, geschnitten oder geschrotet), ausgenommen Reis der Position|1006; Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 1104 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 11 („Müllereierzeugnisse; Malz; Stärke; Inulin; Kleber von Weizen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Position bündelt 1104 insgesamt 6 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 1104
1104 bezeichnet „Getreidekörner, anders bearbeitet (z. B. geschält, gequetscht, als Flocken, perlförmig geschliffen, geschnitten oder geschrotet), ausgenommen Reis der Position 1006; Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlen“ im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
1104 umfasst 6 Untercodes, darunter „von Hafer“, „von anderem Getreide“ und „von Hafer“ u. a.
Die Einreihung 1104 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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