Position 1107Malz, auch geröstet
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 1107 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 11 („Müllereierzeugnisse; Malz; Stärke; Inulin; Kleber von Weizen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Position bündelt 1107 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 1107
1107 bezeichnet „Malz, auch geröstet“ im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
1107 umfasst 2 Untercodes, darunter „nicht geröstet“ und „geröstet“.
Die Einreihung 1107 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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