Position 1109Kleber von Weizen, auch getrocknet

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif

Die Zolltarifnummer 1109 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 11 („Müllereierzeugnisse; Malz; Stärke; Inulin; Kleber von Weizen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 512,00 EUR pro Tonne. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

512,00 EUR pro Tonne

Ergänzende Maßeinheit

Präferenzzölle

Land / AbkommenZollsatz
Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren0%
U088Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA)
Japan0%
Kanada0%
Neuseeland128,00 EUR pro Tonne
Norwegen0%
Singapur0%
Südkorea (Republik Korea)0%
Vietnam0%
Chile0%
Ukraine0%

Sonderzölle

MaßnahmeHerkunftZollsatz
Zusätzliche ZölleERGA OMNES

Gilt nicht für: Russische Föderation, Weißrußland

Zusätzliche ZölleRussische Föderation50%
Zusätzliche ZölleWeißrußland50%

Häufige Fragen zu 1109

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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