Position 1205Raps- oder Rübsensamen, auch geschrotet
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 1205 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 12 („Ölsamen und Ölhaltige Früchte; Verschiedene Samen und Früchte; Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh und Futter“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Position bündelt 1205 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 1205
1205 bezeichnet „Raps- oder Rübsensamen, auch geschrotet“ im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
1205 umfasst 2 Untercodes, darunter „erucasäurearme Raps- oder Rübsensamen“ und „andere“.
Die Einreihung 1205 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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