Unterposition 121020Hopfen (Blütenzapfen), gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets; Lupulin
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 121020 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 1210 („Hopfen (Blütenzapfen), frisch oder getrocknet, auch gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets; Lupulin“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Unterposition bündelt 121020 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 121020
121020 bezeichnet „Hopfen (Blütenzapfen), gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets; Lupulin“, eine Einreihung innerhalb der Position 1210 („Hopfen (Blütenzapfen), frisch oder getrocknet, auch gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets; Lupulin“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
121020 umfasst 2 Untercodes, darunter „Hopfen (Blütenzapfen), gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets, lupulinangereichert; Lupulin“ und „andere“.
Die Einreihung 121020 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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