Unterposition 121020Hopfen (Blütenzapfen), gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets; Lupulin

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 121020 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 1210 („Hopfen (Blütenzapfen), frisch oder getrocknet, auch gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets; Lupulin“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Unterposition bündelt 121020 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.

KN-Codes

CodeBeschreibung
12102010Hopfen (Blütenzapfen), gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets, lupulinangereichert; Lupulin
12102090andere

Häufige Fragen zu 121020

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