Unterposition 121190andere
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 121190 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 1211 („Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte der hauptsächlich zur Herstellung von Riechmitteln oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch geschnitten, gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Unterposition bündelt 121190 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 3 % und 3 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 121190
121190 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 1211 („Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte der hauptsächlich zur Herstellung von Riechmitteln oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch geschnitten, gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
121190 umfasst 2 Untercodes, darunter „Tonkabohnen“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 3 % und 3 %.
Die Einreihung 121190 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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