Unterposition 121291Zuckerrüben
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 121291 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 1212 („Johannisbrot, Algen, Tange, Zuckerrüben und Zuckerrohr, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch gemahlen; Steine und Kerne von Früchten sowie andere pflanzliche Waren (einschließlich nichtgerösteter Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium intybus sativum) der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Unterposition bündelt 121291 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 121291
121291 bezeichnet „Zuckerrüben“, eine Einreihung innerhalb der Position 1212 („Johannisbrot, Algen, Tange, Zuckerrüben und Zuckerrohr, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch gemahlen; Steine und Kerne von Früchten sowie andere pflanzliche Waren (einschließlich nichtgerösteter Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium intybus sativum) der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
121291 umfasst 2 Untercodes, darunter „getrocknet, auch gemahlen“ und „andere“.
Die Einreihung 121291 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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