Position 1213Stroh und Spreu von Getreide, roh, auch gehäckselt, gemahlen, gepresst oder in Form von Pellets
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 1213 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 12 („Ölsamen und Ölhaltige Früchte; Verschiedene Samen und Früchte; Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh und Futter“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Position bündelt 1213 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 1213000011 | zur Verbrennung bestimmt |
| 1213000019 | andere |
| 1213000090 | andere |
Häufige Fragen zu 1213
1213 bezeichnet „Stroh und Spreu von Getreide, roh, auch gehäckselt, gemahlen, gepresst oder in Form von Pellets“ im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
1213 umfasst 3 Untercodes, darunter „zur Verbrennung bestimmt“, „andere“ und „andere“.
Die Einreihung 1213 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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