Position 1302Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 1302 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 13 („Schellack; Gummen, Harze und Andere Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Position bündelt 1302 insgesamt 9 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 3,2 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 1302
1302 bezeichnet „Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert“ im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
1302 umfasst 9 Untercodes, darunter „Opium“, „von Süßholzwurzeln“ und „von Hopfen“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 3,2 %.
Die Einreihung 1302 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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