Position 1401Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art (z.|B. Bambus, Peddig und Stuhlrohr, Schilf, Binsen, Korbweiden/Flechtweiden, Raffiabast, gereinigtes, gebleichtes oder gefärbtes Getreidestroh, Lindenbast)
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 1401 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 14 („Flechtstoffe und Andere Waren Pflanzlichen Ursprungs, Anderweit Weder Genannt Noch Inbegriffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Position bündelt 1401 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 1401
1401 bezeichnet „Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art (z. B. Bambus, Peddig und Stuhlrohr, Schilf, Binsen, Korbweiden/Flechtweiden, Raffiabast, gereinigtes, gebleichtes oder gefärbtes Getreidestroh, Lindenbast)“ im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
1401 umfasst 3 Untercodes, darunter „Bambus“, „Peddig und Stuhlrohr“ und „andere“.
Die Einreihung 1401 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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