Unterposition 140420Baumwoll-Linters
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 140420 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 1404 („Pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.
Einfuhr (Import)
Sonderzölle
| Maßnahme | Herkunft | Zollsatz |
|---|---|---|
| Zusätzliche Zölle | ERGA OMNES Gilt nicht für: Russische Föderation, Weißrußland | — |
| Zusätzliche Zölle | Russische Föderation | 50% |
| Zusätzliche Zölle | Weißrußland | 50% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 140420 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 140420
140420 bezeichnet „Baumwoll-Linters“, eine Einreihung innerhalb der Position 1404 („Pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Zusätzliche Zölle“ sind 3 Maßnahmen für alle Länder (ERGA OMNES), Russische Föderation und Weißrußland hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99 und Regulation 1227/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 140420 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
Die Einreihung 140420 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.