KN-Code 15011010zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 15011010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 1501 („Schweinefett (einschließlich Schweineschmalz) und Geflügelfett, ausgenommen solches der Position 0209 oder 1503“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt III („Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Wachse“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Peru | 0% |
| Türkei | 0% |
End-Use-Zollsätze
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 15011010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 15011010
15011010 bezeichnet „zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln“, eine Einreihung innerhalb der Position 1501 („Schweinefett (einschließlich Schweineschmalz) und Geflügelfett, ausgenommen solches der Position 0209 oder 1503“) im Abschnitt III („Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Wachse“).
Als „Non preferential duty under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 2 Maßnahmen für Peru und Türkei hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1006/11, Decision 0735/12 und Decision 0223/98.
Für Waren mit Ursprung Peru und Türkei sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 15011010 Nachweise wie EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Für 15011010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
15011010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 150110 („Schweineschmalz“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der Beschaffenheit und der Zweckbestimmung der Ware; 15011010 erfasst speziell „zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln“.
Die Einreihung 15011010 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.