KN-Code 15011090anderes
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 15011090 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 1501 („Schweinefett (einschließlich Schweineschmalz) und Geflügelfett, ausgenommen solches der Position 0209 oder 1503“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt III („Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Wachse“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 17,20 EUR pro Dezitonne (100 kg). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0% |
| Chile | 12,90 EUR pro Dezitonne (100 kg) |
| Ecuador | 0% |
| Neuseeland | 0% |
| Peru | 0% |
| Singapur | 0% |
| Vietnam | 0,00 EUR pro Dezitonne (100 kg) |
| Zentralamerika | 0,00 EUR pro Dezitonne (100 kg) |
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle — Öko-Erzeugnisse
Herkunft: ERGA OMNES
Wird in der Kennzeichnung, in Werbematerial oder Begleitunterlagen von Erzeugnissen auf die ökologische/biologische Produktion Bezug genommen, so muss bei der Einfuhr gemäß Artikel 45 Absatz 1 VO (EU) 2018/848 (Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr) der Anmelder eine Kontrollbescheinigung C644 vorlegen. Für nicht unter die VO (EU) 2018/848 fallende Erzeugnisse ist der Code Y929 anzugeben. Diese Bestimmungen gelten zusätzlich zu den Vorschriften über die Verwendung des Gemeinsamen Gesundheitsausweises (CHED) durch die zuständigen Behörden an Grenzkontrollstellen gemäß Artikel 56 Absatz 3 Buchstabe b Ziffer i, der Verordnung (EU) 2017/625 und den Kontrollstellen gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2123 der Kommission und den Vorschriften für Entscheidungen über Sendungen gemäß Artikel 55 der Verordnung (EU) 2017/625.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 15011090 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 15011090
15011090 bezeichnet „anderes“, eine Einreihung innerhalb der Position 1501 („Schweinefett (einschließlich Schweineschmalz) und Geflügelfett, ausgenommen solches der Position 0209 oder 1503“) im Abschnitt III („Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Wachse“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 8 Maßnahmen für Besetzte palästinensische Gebiete, Chile, Ecuador, Neuseeland u. a. hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1006/11, Decision 0824/11, Decision 3016/24 u. a.
Für Waren mit Ursprung Besetzte palästinensische Gebiete, Chile, Ecuador, Neuseeland u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 15011090 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz.
Für 15011090 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
15011090 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 150110 („Schweineschmalz“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 15011090 erfasst speziell „anderes“.
Die Einreihung 15011090 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.