Position 1503Schmalzstearin, Schmalzöl, Oleostearin, Oleomargarin und Talgöl, weder emulgiert, vermischt noch anders verarbeitet

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 1503
Schmalzstearin, Schmalzöl, Oleostearin, Oleomargarin und Talgöl, weder emulgiert, vermischt noch anders verarbeitet

Die Zolltarifnummer 1503 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 15 („Tierische, Pflanzliche oder Mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse Ihrer Spaltung; Geniessbare Verarbeitete Fette; Wachse Tierischen oder Pflanzlichen Ursprungs“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt III („Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Wachse“). Als Position bündelt 1503 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 5,1 % und 6,4 %.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
15030011zu industriellen Zwecken
15030019andere
15030030Talgöl zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
15030090andere

Häufige Fragen zu 1503

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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