KN-Code 15030090andere
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 15030090 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 1503 („Schmalzstearin, Schmalzöl, Oleostearin, Oleomargarin und Talgöl, weder emulgiert, vermischt noch anders verarbeitet“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt III („Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Wachse“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 6,4%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| APS - Allgemeine Regelung | 2,9% |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0% |
| Ecuador | 0% |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) | 0% |
| Neuseeland | 0% |
| Norwegen | 0% |
| Zentralamerika | 0% |
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle — Öko-Erzeugnisse
Herkunft: ERGA OMNES
Wird in der Kennzeichnung, in Werbematerial oder Begleitunterlagen von Erzeugnissen auf die ökologische/biologische Produktion Bezug genommen, so muss bei der Einfuhr gemäß Artikel 45 Absatz 1 VO (EU) 2018/848 (Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr) der Anmelder eine Kontrollbescheinigung C644 vorlegen. Für nicht unter die VO (EU) 2018/848 fallende Erzeugnisse ist der Code Y929 anzugeben. Diese Bestimmungen gelten zusätzlich zu den Vorschriften über die Verwendung des Gemeinsamen Gesundheitsausweises (CHED) durch die zuständigen Behörden an Grenzkontrollstellen gemäß Artikel 56 Absatz 3 Buchstabe b Ziffer i, der Verordnung (EU) 2017/625 und den Kontrollstellen gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2123 der Kommission und den Vorschriften für Entscheidungen über Sendungen gemäß Artikel 55 der Verordnung (EU) 2017/625.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 15030090 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 15030090
15030090 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 1503 („Schmalzstearin, Schmalzöl, Oleostearin, Oleomargarin und Talgöl, weder emulgiert, vermischt noch anders verarbeitet“) im Abschnitt III („Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Wachse“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 7 Maßnahmen für APS - Allgemeine Regelung, Besetzte palästinensische Gebiete, Ecuador, GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) u. a. hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99, Regulation 0978/12, Decision 0824/11 u. a.
Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung, Besetzte palästinensische Gebiete, Ecuador, GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 15030090 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Indonesien, Island, Liechtenstein, Norwegen u. a.
Für 15030090 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
15030090 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 1503 („Schmalzstearin, Schmalzöl, Oleostearin, Oleomargarin und Talgöl, weder emulgiert, vermischt noch anders verarbeitet“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 15030090 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 15030090 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.