Zolltarifnummer 1504201010in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1|kg oder weniger
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 1504201010 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 1504 („Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen oder Meeressäugetieren, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt III („Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Wachse“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 1504201010 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 1504201010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 1504201010
1504201010 bezeichnet „in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger“, eine Einreihung innerhalb der Position 1504 („Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen oder Meeressäugetieren, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert“) im Abschnitt III („Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Wachse“).
Für 1504201010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
1504201010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 15042010 („feste Fraktionen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 1504201010 erfasst speziell „in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger“.
Die Einreihung 1504201010 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.