KN-Code 15219010Walrat, auch raffiniert oder gefärbt
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 15219010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 1521 („Pflanzenwachse (ausgenommen Triglyceride), Bienenwachs, andere Insektenwachse und Walrat, auch raffiniert oder gefärbt“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt III („Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Wachse“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.
Einfuhr (Import)
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle — CITES
Herkunft: ERGA OMNES
Ist die Ware im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 338/97 in der geltenden Fassung aufgeführt, ist eine Einfuhrgenehmigung vorzulegen.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control - CITES | Alle Drittländer |
Häufige Fragen zu 15219010
15219010 bezeichnet „Walrat, auch raffiniert oder gefärbt“, eine Einreihung innerhalb der Position 1521 („Pflanzenwachse (ausgenommen Triglyceride), Bienenwachs, andere Insektenwachse und Walrat, auch raffiniert oder gefärbt“) im Abschnitt III („Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Wachse“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99 und Regulation 0966/23.
Für 15219010 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Für 15219010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
15219010 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 152190 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 15219010 erfasst speziell „Walrat, auch raffiniert oder gefärbt“.
Die Einreihung 15219010 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.